Jahr 2019 Wiederholungsaudit nach 16247-1

Mindestens alle vier Jahre sind große Unternehmen verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Ausgenommen sind Unternehmen, die nach DIN EN ISO 50001 oder nach EMAS zertifiziert sind.

Mit dem Jahr 2015 begann die Energieauditpflicht. Demnach müssen Unternehmen, die 2015 das Audit durchgeführt haben, spätestens 2019 ein Wiederholungsaudit, durch einen qualifizierten Auditor der Energieauditorenliste des BAFA, durchführen lassen!

Sprechen Sie mich gerne an!