Ein organisiertes und gepflegtes System ist die beste Voraussetzung, um eine kontinuierliche Reduzierung der Energiekosten und Verbräuche zu erzielen. Kennzahlenbildung und die Umlage der Energiekosten auf Produkte schafft neue Möglichkeiten das eigene Handeln zu bewerten.
Durch ein System werden Potenziale frühzeitig erkannt, Modernisierung und Zukunftssicherheit des Anlagenbestandes werden gefördert.
Darüber hinaus können steuerliche Vorteile ausgeschöpft werden.
Schwerpunkte:
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- Kontinuierliche und systematische Verbesserung Ihrer energetischen Situation
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- Aufbau und Betreuung einer zukunftsorientierten Struktur
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- Identifizierung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen
- Steuerermäßigungen sichern:
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- Reduzierung des Regelsteuersatzes für Energie bei Unternehmen des Produzierendes Gewerbe
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- Spitzenausgleich für Unternehmen des Produzierenden Gewebes
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- Steuerbefreiung bestimmter energieintensiver Prozesse und Verfahren
- Begrenzung der EEG-Umlage für Unternehmen des Produzierenden Gewerbe
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Dienstleistungen:
Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung im Bereich Energieaudit, Energiedatenanalyse/Bilanzierung und Maßnahmenentwicklung.
Arbeitsschritte:
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- Auftaktbesprechung mit Umfang- und Zielklärung
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- Objektbegehung und Datenerfassung
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- Verbrauchsdatenanalyse und Bilanzierung
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- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
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- Zusammenfassung der Ergebnisse in einem richtlinienkonformen Bericht
- Besprechung der Ergebnisse
Ihre Vorteile:
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- Erfüllung der Auditpflicht nach DIN EN 16247
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- Transparenz über die Energieverbrauchskosten und Klärung der Einsparpotenziale
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- Basis zur Weiterentwicklung nach ISO 50001 geschaffen
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- Einfache Erhebung von Daten zur Steuerentlastung
- Technische Umsetzungsbegleitung durch Experten
Hintergrundinformationen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Energieaudit
Spitzenausgleich nach SpaEfV Anlage 2
Nutzen Sie Ihre Vorteile durch die Verbesserung Ihrer Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und Stromsteuer in Sonderfällen.
Durch die Analyse und Bewertung Ihrer energieverbrauchenden Anlagen und eingesetzter Energieträger erhalten Sie die Möglichkeit den Spitzenausgleich zu beantragen.
Arbeitsschritte:
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- Erfassung und Analyse von energieverbrauchenden Anlagen und Geräten
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- Identifizierung und Bewertung von Einsparpotenzialen
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- Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen
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- Externes Audit
- Beantragung Steuerentlastung
Ihre Vorteile:
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- Prüfung Ihres Anspruchs auf Spitzenausgleich
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- Umsetzung der SpaEfV Anlage 2
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- Hilfestellung beim externen Audit
- Hilfestellung beim Antrag zur Energie- und Stromsteuerentlastung in Sonderfällen
Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001
Die kontinuierliche und systematische Verbesserung der eigenen Energieverbräuche ist das Ziel eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001. Neben der Energiekostenreduzierung erhält man die Möglichkeit Steuerentlastungen zu erhalten.
Gerne begleite Ich Sie durch alle Phase von der Einführung bis zur Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems.